Schwer-Behinderten-Ausweis:
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Für Menschen mit Behinderung gibt es einen Ausweis.
Der Ausweis heißt Schwer-Behinderten-Ausweis.
Den Ausweis bekommt man:
· Wenn man eine schwere Behinderung hat.
· Wenn man in Deutschland wohnt.
· Wenn man in Deutschland arbeitet.
Den Antrag stellt man beim Oberbergischen Kreis.
Der Oberbergische Kreis ist eine Behörde.
Die Behörde ist in Gummersbach.
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Der Antrag kann auch in Wipperfürth gestellt werden.
Im Rat-Haus in Wipperfürth.
Im Büro Sozialamt/Wohngeld-Stelle.
Da sind Mitarbeiter die helfen.
Sie helfen beim Ausfüllen.
Sie sagen Ihnen was sie alles brauchen.
Sie leiten den Antrag weiter.
Auf dem Schwer-Behinderten Ausweis steht:
· Der Name
· Wie schwer die Behinderung ist
· Wie lange der Ausweis gültig ist
· Auf manchen auch ein Merk-Zeichen
Damit bekommt man zusätzliche Unter-Stützung.
Es gibt verschiedene Merk-Zeichen.
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Der Ausweis gilt nur einige Jahre.
Dann muss man den Ausweis neu beantragen.
Bei manchen Menschen ist er auch unbefristet.
Das heißt:
Er hält für immer.
Er muss nicht mehr neu beantragt werden.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis hat man:
· an einigen Orten weniger Eintritt zu zahlen
· Steuerfrei-Beträge bei der Einkommens-Steuer
· Zusätzlichen Urlaub
· Besonderen Kündigungs-Schutz
Schwer-Behinderten Park-Ausweis:
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Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie haben ein Merk-Zeichen darauf.
Ihr Merk-Zeichen ist aG oder Bl.
aG heißt außer-gewöhnliche Geh-Behinderung.
Bl heißt Blind.
Dann können sie einen Park-Ausweis beantragen.
Sie beantragen ihn:
Im Rat-Haus in Wipperfürth.
Im Büro Sozialamt/Wohngeldstelle.
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Der Park-Ausweis ist blau.
Darauf ist ein Rollstuhl abgebildet.
Auf dem Park-Ausweis steht:
· Der Name
· Wie lange er gültig ist
Der Park-Ausweis gilt:
· In Deutschland
· In fast allen Staaten in Europa
Mit dem Ausweis darf man auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
Wenn es keinen Behinderten-Park-Platz gibt darf man:
· kostenlos auf allen ausgewiesenen Park-Plätzen parken
Es gibt keine zeitliche Begrenzung.
· Parken auf Bewohner-Park-Plätzen für 3 Stunden.
· In Lade-Zonen während der Lade-Zeiten.
· Außerhalb der Park-Flächen in Verkehrs-Beruhigten Zonen.
Der Verkehr darf aber nicht behindert wird.
· Im eingeschränkten Halte-Verbot für 3 Stunden
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Der Park-Ausweis ist auf eine Person bezogen.
Das heißt:
· Der Park-Ausweis darf nicht verliehen werden.
· Der Park-Ausweis darf nur genutzt werden, wenn:
· Der Mensch mit Behinderung selbst fährt.
· Der Mensch mit Behinderung mit im Auto sitzt.
Orange-farbener Park-Ausweis:
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![](/fileadmin/wipper-news/redaktion/Ausgabe_71/Leichte_Sprache/Parkausweis_orange.jpg)
Es gibt noch einen anderen Park-Ausweis.
Der Park-Ausweis ist orange.
Mit dem Park-Ausweis darf man nicht auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
Man darf:
· Kostenlos Parken auf allen ausgewiesenen Park-Plätzen.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung.
· Parken auf Bewohner-Park-Plätzen für 3 Stunden.
· In Lade-Zonen während der Lade-Zeiten.
· Außerhalb der Flächen in Verkehrs-Beruhigten Zonen.
Der Verkehr darf nicht behindert wird.
· Im eingeschränkten Halte-Verbot für 3 Stunden.
![](/fileadmin/wipper-news/redaktion/Ausgabe_71/Leichte_Sprache/Ich.jpg)
Der Park-Ausweis ist auf die Person bezogen.
Das heißt:
· Der Park-Ausweis darf nicht verliehen werden.
· Der Park-Ausweis darf nur genutzt werden, wenn:
· Der Mensch mit Behinderung selbst fährt.
· Der Mensch mit Behinderung mit im Auto sitzt.