Bauordnungsrechtlich findet sich der Klimaschutz primär in § 15 Bauordnung NRW (BauO NRW) wieder. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüft die Bauaufsicht u.a. die Vorschriften des § 15 BauO NRW.
So hat das Regionale Gebäudemanagement (RGM) z. B. den Dachgeschossausbau im Klösterchen beantragt, beauftragt und begleitet. Bei dieser Umbaumaßnahme im Bestandsgebäude wurde zusätzlich zu der gesetzlich geforderten Wärmedämmung auch besonderer Wert auf die Nachhaltigkeit des Baumaterials gelegt; an ungedämmten Dächern von Altbauten geht ein Drittel Heizenergie für warme Räume verloren. Zum Einsatz kam ein ökologischer Baustoff (Holzfaserdämmplatten) der auch an extrem heißen Sommertagen, auch ohne Klimaanlage, für ein angenehmes Raumklima sorgt.