Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen laufen zum Ende dieses Jahres aus. Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe, eine Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht aufzustellen. Um das verantwortungsvolle, aber auch interessante Schöffenamt können sich bis zum 31.05.2018 Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung bewerben, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Der Rat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöffen, der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagsliste der Jugendschöffen.
Näheres entnehmen Sie bitte der städtischen Homepage www.wipperfuerth.de oder auf www.schoeffenwahl.de.
Falls Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen, aber auch sehr interessanten ehrenamtlichen Tätigkeit haben, so wenden Sie sich bei Fragen bitte an:
Herr Christof Auer, Büro des Bürgermeisters, Zimmer 205 im Rathaus, Tel. 02267 / 64-332
Frau Birgit Schmitter Jugendamt, Wupperstraße 12, Zimmer 3.09, Tel. 02267 / 64-505