Verschiedene Möglichkeiten der Bestattung
Grabstätten
Reservierungen bestimmter Wunsch-Grabstätten sind grundsätzlich auch eine Weile im Voraus möglich. Hierzu können Sie gerne Kontakt mit dem Sachbearbeiter des Friedhofsamtes, Herrn Baldsiefen, aufnehmen.
Die Ruhefristen für Erdbestattungen betragen 30 Jahre. Ausnahmen bestehen bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Hier beträgt die Ruhefrist 25 Jahre. Für Urnenbeisetzungen sind 20 Jahre vorgesehen. Für die gesamte Dauer der Ruhefrist ist ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben.
Historische Bedeutung von Grabstätten
Manche Grabstätten entwickeln im Laufe der Zeit eine besondere, historische Bedeutung - je nachdem, zu was es die verstorbene Person zu Lebzeiten gebracht hat. In solchen historisch bedeutsamen Fällen wird der Heimat- und Geschichtsverein Wipperfürth gerne aktiv. Zum Grabmal von Dechant Dünner, das sich auf dem alten Friedhof an der Lüdenscheider Straße befindet, hat der Heimat- und Geschichtsverein einige Informationen zusammengetragen. Das Grabmal konnte auf Initiative des HGV hin im Jahr 2015 restauriert und vor dem Verfall gerettet werden. Die geschichtlichen Hintergründe können Sie auf der Homepage des Heimat- und Geschichtsvereins nachlesen.
Wer hilft mir bei der Organisation?
Tritt plötzlich ein Trauerfall ein, sind viele Menschen unvorbereitet und wissen nicht, welche Formalitäten zu erledigen sind. Es ist auch gar nicht unbedingt notwendig, das zu wissen. Gerne helfen Ihnen in dieser Situation die fachkompetenten Bestattungsinstitute weiter.
In Wipperfürth sind dies:
Markus Causemann - Bestattungen
Wilhelmshöhe 16, 51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/3011
und
Bestattungshaus Spicher-Felder
Lüdenscheider Str. 9, 51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/8717637