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Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als Schwerbehinderter Mensch. Er gibt Auskunft über die Schwere der Behinderung, der sog. Grad der Behinderung (GdB). Außerdem sind dort eventuelle Merkzeichen, wie z.B. eine außergewöhnlichere Gehbehinderung (aG) und die Gültigkeit festgehalten.

Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Dieser Antrag muss beim Oberbergischen Kreis gestellt werden. Er kann jedoch bei der Hansestadt Wipperfürth im Sozialamt/Wohngeldstelle abgeholt und abgegeben werden. Gerne unterstützen die Kolleginnen und Kollegen Sie beim Ausfüllen des Antrags.

Im Antrag müssen Angaben zur Person, zu Behinderungen und Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten gemacht werden. Alle notwendigen Unterlagen (Arztberichte, Gutachten usw.) fordert der Oberbergische Kreis direkt bei den Ärzten und Kliniken an.

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem GdB von mindesten 50, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Wer einen GdB von 30-50 hat, kann mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, erhält jedoch keinen Schwerbehindertenausweis.

Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel längstens für 5 Jahre befristet ausgestellt. Eine unbefristete Ausstellung ist nur dann möglich, wenn eine Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten ist und sich der GdB nicht mehr ändern wird.

Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt im Übrigen nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, dazu wird ein spezieller Parkausweis benötigt.