Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, es sei denn die Gemeindeordnung trifft eine andere Regelung. Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.
Konkretisiert werden diese Festlegungen noch durch die Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung der Hansestadt Wipperfürth. Zu den Aufgaben des Rates gehören demnach alle grundsätzlichen Entscheidungen, die für eine Gemeinde zu treffen sind. Beispiele für die Entscheidungskompetenz des Rates nach der Gemeindeordnung NRW sind:
- die Grundlegenden Ziele der Stadtentwicklung der Hansestadt Wipperfürth festzulegen
- die Einführung, Abschaffung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben
- die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplanes
- die Infrastruktur der Stadt
- die Verleihung von Ehrenbürgerrechten
- die Straßenbenennungen
- und vieles mehr.
Aufgrund des komplexen Aufgabenspektrums hat der Rat Fachausschüsse gebildet, um entscheidungsrelevante Punkte ausführlich zu diskutieren und Beschlüsse vorzuberaten. Bei der Hansestadt Wipperfürth sind folgende Ausschüsse gebildet worden:
- der Haupt- und Finanzausschuss
- der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
- der Ausschuss für Schule und Soziales
- der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
- der Bauausschuss
- der Jugendhilfeausschuss
- der Rechnungsprüfungsausschuss
- der Wahlausschuss.
Der Bürgermeister setzt schließlich mit Hilfe der Stadtverwaltung die Beschlüsse des Rates bzw. seiner Ausschüsse um und berichtet über die jeweiligen Umsetzungsstände.