Es gibt viele Formen aktiver Beteiligung. Einerseits besteht die Möglichkeit sich durch den Beitritt zu einer politischen Partei direkt am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. Wer sich jedoch nicht parteipolitisch engagieren möchte, hat ebenfalls die Möglichkeit sein Ansinnen in die Diskussion zu bringen. Hierzu wurde eine regelmäßige Bürgersprechstunde beim Bürgermeister eingeführt. Jeder kann hier Fragen stellen, Anregungen vortragen und Meinungen äußern, die in Entscheidungsprozessen mit einfließen können. Die Sprechstunden werden jeweils öffentlich bekanntgegeben.
Daneben besteht die Möglichkeit sich direkt schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Hansestadt zu wenden (§ 24 Gemeindeordnung NRW) oder aber einen Einwohnerantrag (§ 25 Gemeindeordnung NRW) zu stellen. Der Einwohnerantrag ist jedoch an gesetzlich vorgeschriebene Vorgaben gebunden.
Schließlich kann sich jeder an die im Rat vertreten Parteien mit seinen Anliegen wenden oder aber den direkt gewählten Mandatsträger in seinem Wahlbezirk ansprechen.
Des Weiteren ist auch die Teilnahme an einer öffentlichen Ratssitzung oder Ausschusssitzung möglich. Hier besteht immer Gelegenheit im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Sitzung Fragen zu stellen.
Besonders einfach aber ebenso wichtig ist die Teilnahme an den Wahlen zu den Volksvertretungen.